'ne "Armlänge Abstand"

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Beitrag von Herr Rossi » 21.01.2016, 20:16

Hyaena hat geschrieben: edit: gerade die Marokkaner, Tunesier, Algerier und Pakistani können sich ja wieder auf den Rückmarsch machen. MW herrscht in den Ländern kein Bürgerkrieg.
Die Nummer verstehe ich nach wie vor eh nicht und das kann man auch nicht Merkel ankreiden. Sie hat für SYRIENFLÜCHTLINGE eine Ausnahme definiert und sonst für niemanden (oder ging da was an mir vorbei?). Alle anderen Asylsuchenden müssten eigentlich wie eh und je das recht restriktive Asylverfahren durchlaufen. Entweder ist da ebenfalls was ausgehebelt worden oder da kann was mit den Zahlen nicht stimmen...
Und da passt auch nicht das Argument, dass die sich alle als Syrier tarnen, denn woher hat man denn dann bitte die Zahlen, dass das in Wirklichkeit alles Menschen aus Marrokko und sonstigen Staaten sind? Wenn man das weiss, dann können die auch nicht als Syrier durchgehen.
Irgendwas passt da echt nicht zusammen.

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Beitrag von Herr Rossi » 21.01.2016, 20:26

Davon abgesehen gibt es auch für "Marokkaner" gute Gründe Asyl zu bekommen. Was das Land dort in der Westsahara veranstaltet ist keine Lachnummer, sondern knallharte Unterdrückung.
Ich hatte mal das "Vergnügen" mir das vor Ort anschauen zu dürfen. Die Menschen hausen da wortwörtlich in Erdlöchern (mitten in der Wüste) und ohne ein wenig UN-Einsatz wären die wohl längst alle verreckt. Das ganze dreht sich natürlich wie eh und je um Rohstoffe, in dem Fall um Phosphate... also Rohstoffe, die auch zu einem sehr großen Teil auf den europäischen Märkten landen.

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Beitrag von Toska » 22.01.2016, 01:31

Herr Rossi hat geschrieben:Wenn man das weiss, dann können die auch nicht als Syrier durchgehen. Irgendwas passt da echt nicht zusammen.
Sehe ich auch so. Das passt halt nicht.

Ich bin der Meinung, dass man in Sachen Asyl ruhig weiter die bisherige Linie fahren sollte. Aber dann bitte so, wie in den entsprechenden Gesetzen verankert und mit klaren Regeln, dass Asyl für Flüchtlinge aus als "sichere" definierten Ländern nur in absoluten Sonderfällen gewährt werden sollte. Und dann bitte auch pro-Forma für Snowden.

Ansonsten: Zuzug, Einwanderung und alles an Aufenthalt, was nicht unter Asyl fällt sollte man einen Tick weniger durch die humanistische Brille sehen und ein wenig mehr durch eine pragmatische. Wir können nicht die Welt retten, indem wir ohne Sinn und Verstand alle Türen weit auf machen. Egal ob man eine Quoten-Regelung einführt und/oder sagt: Visa gibt es nur für Familien-Nachzug und insbesondere für Leute, die für ihren Lebensunterhalt im Land aufkommen können und dem Sozialsystem nicht zur Last fallen. Alles wäre besser, als der momentane gesetzlose Zustand.

Und in beiden Fällen sollte nur Asyl *oder* Aufenthalt gewährt werden, wenn der Antrag in einer Deutschen Botschaft oder in einem Konsulat im Ausland gestellt wurde. Alles andere? Dort ist die Tür. Null Leistungen. Es gibt 'ne lange Liste von Ländern, die das genau so machen und denen wirft keiner vor, sie seien Unmenschen.
Grüße,

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Beitrag von cubi » 22.01.2016, 15:30

Meiner Meinung nach sollte man endlich ein vernünftiges Einwanderungsgesetz machen und legale Einreisemöglichkeiten für Flüchtende und Immis schaffen. Damit wäre dem Schleppermarkt der Hahn abgedreht! Der Rest erledigt sich von selbst, wenn man einfach Geld drauf schmeisst! Und davon haben wir als reichstes Land in Europa mehr als genug! Ein Land, in dem 1% der Einwohner mehr haben als die untere Hälfte der Bevölkerung, ich bitte euch! Nationale Wirtschaftsflüchtlinge und Steuerkriminelle allein könnten die humanitären Hilfe z. Zt. finanzieren! DA müssen Gesetze her!

Dabei bliebe jeder Cent im Lande und würde unzählige Arbeitsplätze und Strukturen schaffen! Nebenbei brauchen wir für die kommende Infrastrukturapokalypse motivierte Handwerker und nicht nur Akademiker und Dienstleister! Dazu kommt noch, das die nächste Welle von Rationalisierungen mit den verbundenen Produktionssteigerungen in der Industrie vor der Tür steht. Wer da wohl die Profite einstreicht und auf der anderen Seite das freigesetzte Humankapital am Kacken hält?

Geld ist nicht das Problem. Imho gibts nicht ein stichhaltiges Argument gegen legale Immigration.

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Beitrag von Toska » 22.01.2016, 18:51

cubi hat geschrieben:Meiner Meinung nach sollte man endlich ein vernünftiges Einwanderungsgesetz machen und legale Einreisemöglichkeiten für Flüchtende und Immis schaffen. Damit wäre dem Schleppermarkt der Hahn abgedreht!
Wenn die Anträge nur in Deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland gestellt werden können, dann bist du auf einen Schlag die Schlepper los. Weil: Lohnt sich nicht mehr.
cubi hat geschrieben:Imho gibts nicht ein stichhaltiges Argument gegen legale Immigration.
Sehe ich auch so.
Grüße,

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Beitrag von Toska » 23.01.2016, 05:57

Bin gerade auf einen kurzen, aber sehr interessanten Artikel in der "Wiener Zeitung" zum Thema Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention gestoßen:
Der große Irrtum im Asylrecht

Auch unter Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention ist im Asylrecht vieles machbar, wenn der politische Wille da ist. Die Konvention wird zwar sehr oft zitiert, aber nur selten gelesen.

Wann immer hierzulande in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht restriktiv geändert werden soll, ertönt der Hinweis auf Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.

Vor etlichen Monaten hat Großbritannien die EMRK außer Kraft gesetzt. Verräterischerweise wurde dies in der Presse mehr oder weniger verschwiegen. Man stelle sich vor, Österreich hätte das getan! Aber tatsächlich ist eben auch unter Geltung von GFK und EMRK vieles machbar, wenn man den politischen Willen dazu hat. Die Konvention wird viel zitiert und wenig gelesen.

[...]

Quelle: http://www.wienerzeitung.at/meinungen/g ... ml?em_view
Der kurze Anriss gibt das nicht her, aber der Verfasser räumt recht erhellend mit dem Irrglauben auf, dass Asyl generell gewährt werden muss und das Abschiebung von Asyl-Forderern (egal ob anerkannt, noch im Verfahren oder gegen Resultate klagend) nicht möglich ist.

In soweit gehen unser Grundgesetz, die Deutschen Asylgesetze und deren Interpretation wohl einen Schritt weiter, als das selbst die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention sehen.

Oder (wen würde es wundern) die Schmieren-Darsteller im Bundestag kennen die Gesetze nicht und folgen einfach mal wieder der Parteilinie. :hehehe:
Grüße,

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Beitrag von Herr Rossi » 23.01.2016, 07:48

Toska hat geschrieben: Der kurze Anriss gibt das nicht her, aber der Verfasser räumt recht erhellend mit dem Irrglauben auf, dass Asyl generell gewährt werden muss und das Abschiebung von Asyl-Forderern (egal ob anerkannt, noch im Verfahren oder gegen Resultate klagend) nicht möglich ist.

In soweit gehen unser Grundgesetz, die Deutschen Asylgesetze und deren Interpretation wohl einen Schritt weiter, als das selbst die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention sehen.

Oder (wen würde es wundern) die Schmieren-Darsteller im Bundestag kennen die Gesetze nicht und folgen einfach mal wieder der Parteilinie. :hehehe:
Da kann ich nicht ganz folgen. Asyl generell gewähren? Und "Asyl-Forderer" finde ich auch etwas merkwürdig formuliert. Menschen suchen Asyl, fordern aber nicht.
Und was geht und was nicht hat doch bereits das Verfassungsgericht definiert. Es geht nicht Menschen in eine Situation zurückzuschicken, wo ihnen Folter, Tod oder politische Verfolgung droht.
Ich finde es auch nicht verwunderlich, dass unser Grundgesetz etwas weiter geht als andere Verfassungen, denn immerhin ist es aus der Erfahrung zweier Weltkriege und der Nazi-Diktatur entstanden.
Oder wolltest du auf was anderes hinaus und ich habe das mal wieder falsch verstanden?

Überhaupt geht es da ja um Österreich. Ich kenne deren Verfassung nicht, aber natürlich kann es sein, dass sich aus deren Grundsätzen eine komplett andere rechtliche Basis ableitet. Ich kann die im Artikel erwähnten "Irrglauben" jedenfalls für Deutschland nicht so ganz nachvollziehen.

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Beitrag von cubi » 23.01.2016, 09:40

Dazu kommt auch, das Großbritannien gar keine Verfassung hat! Da reichts, das ein Richter oder das Parlament die Menschenrechte außer kraft setzt!
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Beitrag von Toska » 23.01.2016, 16:58

Rossi, bitte keine Wortklaubereien und ließ einfach mal den Artikel. Oder muss politisch korrekt hier neuerdings der Begriff "Schutzsuchender" statt "Asyl-Forderer" verwendet werden?

Dein Argument "Es geht nicht Menschen in eine Situation zurückzuschicken, wo ihnen Folter, Tod oder politische Verfolgung droht." ist moralisch und ethisch einwandfrei. Davon spricht ja auch keiner. Aber:
Es ist ebenfalls eine Legende, dass die Artikel 32 und 33 der GFK die Ausweisung jedes anerkannten Flüchtlings verböten. Diese (Artikel 32) ist "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" möglich. Sogar, ohne dass der Flüchtling Rechtsmittel einlegen kann ("zwingende Gründe für die öffentliche Sicherheit", Artikel 32, Abs. 2).

Das angeblich absolute Ausweisungsverbot des Artikels 33 wird in dessen Absatz 2 eingeschränkt: "Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."

Jeder Drogendealer könnte also - auch als anerkannter Flüchtling - in ein Land, in dem ihm sehr Gravierendes droht, ausgewiesen werden; auch jeder, der seine Ausweispapiere vernichtet, Pässe (ver)fälscht oder sonst wie - per schwerem Vergehen - selber Ausweisungshindernisse erzeugt. Wer wirklich ernsthaft um Leib und Leben fürchtet, und nur das ist Asylgrund, wird das auch nicht tun.

Selbe Quelle wie oben: http://www.wienerzeitung.at/meinungen/g ... ml?em_view
Rechtlich könnten wir in "bedauerlichen Einzelfällen" Asyl verweigern, wenn der betroffene z.B. wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde. Ist ja nicht so, dass man ihm dem Diktator, vor dem er geflüchtet ist vor die Füße wirft. Sondern es würde bedeuten, dass der Betroffene bis zum Tag X das Land selbst zu verlassen hat und sehen muss, in welchem anderen Land er sein Glück findet. Straftaten konnte er ja auch alleine begehen, von daher dürfte die Ausreise aus eigener Kraft zumutbar sein. Das sind aber dann gleich wieder diese total absurden Sonderfälle die im Extrem wurzeln.

Es fängt doch schon im Kleinen an und wo Menschen, die Asyl erhalten haben (oder im Verfahren dazu sind) Straftaten nachgewiesen werden und diese dann weder Einfluss auf das ggf. noch laufende Asylverfahren oder sonstige strafrechtliche Folgen haben. Hier mal exemplarisch die Aussage eines von JF interviewten Polizisten aus Hessen, der aus seinem Berufs-Alltag berichtet:
Wir fühlen uns im Stich gelassen. Von der Politik, von der Polizeiführung, von der Justiz, die die Täter immer wieder auf freien Fuß setzt, obwohl sie keinen festen Wohnsitz haben und ihre Identität unklar ist. Und obwohl häufig die berechtigte Annahme besteht, daß sie erneut straffällig werden.

Wir haben auch kein Verständnis, warum die Politik angesichts der angespannten Situation immer neue Flüchtlinge ins Land läßt und kriminelle Asylbewerber nicht abschiebt. Die Straftaten haben so gut wie keine Konsequenzen auf die Asylverfahren. Häufig werden die Ämter, die für das Asylverfahren zuständig sind, noch nicht einmal über die Straftaten eines Asylbewerbers informiert.

Es ist einfach deprimierend, wenn wir die Täter ermitteln und festnehmen und sie dann wieder laufengelassen werden. Erst vergangene Woche hatten wir den Hinweis, daß albanische Asylbewerber Diebesgut, vor allem geklaute Fahrräder, in ihrer Unterkunft lagern. Das Ganze hatte bandenmäßiges Ausmaß. Wir haben die Unterkunft dann observiert, und als ein Transporter mit albanischem Kennzeichen vorfuhr und beladen wurde, haben wir zugeschlagen.

Wir haben mehrere Asylbewerber mit geklauter Ware und größeren Mengen an Bargeld festnehmen können, aber nach der erkennungsdienstlichen Behandlung mußten wir sie auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß setzen. Die lachen uns doch nur noch aus. Die wissen genau, ein paar Stunden bei der Polizei, erkennungsdienstliche Behandlung, Gewahrsam, und dann dürfen sie wieder gehen.

Quelle: https://jungefreiheit.de/debatte/interv ... -noch-aus/
Ich halte das Argument für ziemlich stichhaltig: Jemand der wirklich um Leib und Leben fürchtet (und nur das kann Asylgrund sein) wird nicht wissentlich und in voller Absicht Straftaten aus niederen Motiven in dem Land begehen, welches ihn aufgenommen hat.

Wie man als Staat oder Gesellschaft dann auf solche "bedauerlichen Einzelfälle" reagiert, das sollte durchaus auf den Prüfstand und einer Revision unterzogen werden. Die derzeitige Praxis dürfte jedoch nicht sonderlich hilfreich sein. Auch vom moralischen Standpunkt nicht. Denn wenn Straftaten von Asylanten nicht verfolgt und die im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel (Gerichtsverfahren, ggf. Haft und/oder zivilrechtliche Sanktionen) überwiegend nicht angewendet werden, dann ist das ein Freibrief für Kriminelle und führt zu der von mir angeprangerten Doppelmoral in der Justiz. Dass Dinge nur dann als Straftat angesehen und Konsequenzen haben, wenn sie von gewissen Teilen der Gesellschaft begangen werden und nicht von anderen. Denn das wäre kein Rechtsstaat mehr, sondern reine Willkür und auch mit dem Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.") komplett nicht mehr vereinbar.
cubi hat geschrieben: Dazu kommt auch, das Großbritannien gar keine Verfassung hat! Da reichts, das ein Richter oder das Parlament die Menschenrechte außer kraft setzt!
Ich denke, dass würde so manchen Richtern in Deutschland auch gefallen. :roll:
Grüße,

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Beitrag von Herr Rossi » 23.01.2016, 17:50

Toska hat geschrieben:Rossi, bitte keine Wortklaubereien und ließ einfach mal den Artikel. Oder muss politisch korrekt hier neuerdings der Begriff "Schutzsuchender" statt "Asyl-Forderer" verwendet werden?
Naja, also vielleicht bewege ich mich in merkwürdigen Kreisen, aber ich habe den Begriff "Asyl-Forderer" bis zu deiner Erwähnung noch kein einziges mal so gehört. Da der Begriff ein Werturteil transportiert, gehe ich davon aus, dass du ihn bewusst so verwendet hast.
Streiten will ich mich mit dir deswegen aber nicht. Also Ende hier...
Toska hat geschrieben:
Es ist ebenfalls eine Legende, dass die Artikel 32 und 33 der GFK die Ausweisung jedes anerkannten Flüchtlings verböten. Diese (Artikel 32) ist "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" möglich. Sogar, ohne dass der Flüchtling Rechtsmittel einlegen kann ("zwingende Gründe für die öffentliche Sicherheit", Artikel 32, Abs. 2).
[...]
Da sind wir wieder an dem Punkt wo bei mir alles durcheinander geht. Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung würde ich davon ausgehen, dass zunächst einmal die Regelungen in unserem Grundgesetz und des deutschen Asyrechts Priorität haben und danach kommt dann die GFK. Dass die GFK Dinge erlaubt, die das Grundgesetz oder deutsche Asylrecht nicht erlauben ist daher doch kein Widerspruch oder?
Toska hat geschrieben: Rechtlich könnten wir in "bedauerlichen Einzelfällen" Asyl verweigern, wenn der betroffene z.B. wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde. Ist ja nicht so, dass man ihm dem Diktator, vor dem er geflüchtet ist vor die Füße wirft. Sondern es würde bedeuten, dass der Betroffene bis zum Tag X das Land selbst zu verlassen hat und sehen muss, in welchem anderen Land er sein Glück findet. Straftaten konnte er ja auch alleine begehen, von daher dürfte die Ausreise aus eigener Kraft zumutbar sein. Das sind aber dann gleich wieder diese total absurden Sonderfälle die im Extrem wurzeln.
Das klingt schlüssig. Es geht im Kern ja nicht darum die Menschen hier aufzunehmen, sondern sicher zu stellen, dass sie nicht wieder in die ursprüngliche Gefahrensituation geraten. Ohne diesen Grundsatz wäre auch keine Drittstaatenlösung möglich gewesen. Ich wüsste daher nicht, warum es auf dem von dir geschilderten Weg an sich nicht gehen sollte, allerdings würde ich dabei vorraussetzen, dass derjenige, der zur Ausreise aufgefordert wird (und vormals Asyl bekommen hat), formal Einspruch einlegen können sollte, um zu verhindern, dass er am Ende nicht doch wieder vor den Füßen des Diktators landet.
Toska hat geschrieben: Es fängt doch schon im Kleinen an und wo Menschen, die Asyl erhalten haben (oder im Verfahren dazu sind) Straftaten nachgewiesen werden und diese dann weder Einfluss auf das ggf. noch laufende Asylverfahren oder sonstige strafrechtliche Folgen haben. Hier mal exemplarisch die Aussage eines von JF interviewten Polizisten aus Hessen, der aus seinem Berufs-Alltag berichtet:
[...]
Da sind wir wieder an dem Punkt, dass ich das in keinster Weise einschätzen kann. Ist es denn juristisch wirklich so, dass jemand, der im Asylverfahren steckt, strafrechtlich nicht belangt werden kann oder ist das evtl. nur eine Handhabe der Staatsanwaltschaften? Aus Sicht der Polizei ist sicherlich sehr vieles frustrierend, aber es ist eben die Sicht von Leuten, die dummerweise im Kern primär mit Scheiße umgehen müssen. Da wären mir ein paar Zahlen lieber: Wie hoch sind die Kriminalitätszahlen -ganz konkret- unter den ca. 1 Millionen Flüchtlingem die letztes Jahr gekommen sind? Logisch ist, dass die ganz sicher nicht bei Null liegen, aber wo konkret liegen sie? Sind die Zahlen so massiv, dass es Handlungsbedarf gibt? Ich habe bisher nur Einzeldarstellungen oder schlichtweg primitive Unterstellungen dazu gelesen. Hast du evtl. Quellen, die ein wenig was stichhaltiges liefern?
Toska hat geschrieben: Ich halte das Argument für ziemlich stichhaltig: Jemand der wirklich um Leib und Leben fürchtet (und nur das kann Asylgrund sein) wird nicht wissentlich und in voller Absicht Straftaten aus niederen Motiven in dem Land begehen, welches ihn aufgenommen hat.
Natürlich, aber ich habe ein weiteres Argument: Reden wir hier im Kern um ein tatsächlich existierendes Problem (sehr hohe Kriminalitätsrate unter den Flüchtlingen) oder ist das mal wieder nur eine gigantische Hysterieblase? Ich denke wir sind uns einig, dass Menschen verdammt gut in Hysterie sind und damit die tatsächliche Relevanz von Problemen gerne massiv in ihrer Bedeutung verschieben... bestes Beispiel: Terrorangst
Toska hat geschrieben: Wie man als Staat oder Gesellschaft dann auf solche "bedauerlichen Einzelfälle" reagiert, das sollte durchaus auf den Prüfstand und einer Revision unterzogen werden. Die derzeitige Praxis dürfte jedoch nicht sonderlich hilfreich sein. Auch vom moralischen Standpunkt nicht. Denn wenn Straftaten von Asylanten nicht verfolgt und die im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel (Gerichtsverfahren, ggf. Haft und/oder zivilrechtliche Sanktionen) überwiegend nicht angewendet werden, dann ist das ein Freibrief für Kriminelle und führt zu der von mir angeprangerten Doppelmoral in der Justiz. Dass Dinge nur dann als Straftat angesehen und Konsequenzen haben, wenn sie von gewissen Teilen der Gesellschaft begangen werden und nicht von anderen. Denn das wäre kein Rechtsstaat mehr, sondern reine Willkür und auch mit dem Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.") komplett nicht mehr vereinbar.
100% agree! Das ist der Kern eines Rechtsstaates. Das der nicht in allen Bereichen dem Ideal nachkommt wissen wir beide, aber wenn es da Lücken gibt, dann bin ich da absolut bei dir. Doppelte Standards dürfen nicht sein, weder für Höneß :PP noch für Asylanten.
Toska hat geschrieben:
cubi hat geschrieben: Dazu kommt auch, das Großbritannien gar keine Verfassung hat! Da reichts, das ein Richter oder das Parlament die Menschenrechte außer kraft setzt!
Ich denke, dass würde so manchen Richtern in Deutschland auch gefallen. :roll:
Hölle, wenn dem so wäre... denk nur mal zurück was das Bundesverfassungsgericht schon alles an Wahnsinn verhindert hat. Ohne Grundgesetz wäre das alles durchgekommen.

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Beitrag von Toska » 24.01.2016, 02:45

@Rossi:
Herr Rossi hat geschrieben:Dass die GFK Dinge erlaubt, die das Grundgesetz oder deutsche Asylrecht nicht erlauben ist daher doch kein Widerspruch oder?
Nein, durchaus nicht. Jedoch hat Deutschland schon immer einen Spagat zwischen Asyl (bei uns im GG verankert) und "Flüchtling" (im GFK verankert) gemacht. Wenn ein "Flüchtling" zu uns kam (z.B. jemand, der vor Bürgerkrieg flog, aber nicht politisch verfolgt wurde), so wurde ihm lange Zeit nicht nach GFK Flüchtlingsstatus zuerkannt, sondern er musste Asyl beantragen. Das wurde irgendwann in neuere Zeit mal geändert.

In der Praxis macht es keinen Unterschied: Egal ob anerkannter Asylant oder Person mit anerkanntem Flüchtlingsstatus: Die Rechte, Pflichten, Zuwendungen und Vergünstigungen sind für beide komplett identisch und ergeben sich aus dem Asyl- und ggf. dem Sozialgesetz. Während das GG die hohe Hürde legt, dass der Antragsteller politisch verfolgt sein muss, ist nach Genfer Flüchtlingskonvention die Messlatte entsprechend niedriger.

Hieraus ergibt sich auch der Kritikpunkt, dass das GFK an sich noch auf die Zeit nach dem WWII zurück geht und eher auf Flüchtlinge aus den Warschauer Pakt Staaten zugeschnitten sei und man heutzutage ggf. mal 'ne andere Messlatte anlegen sollte, weil sonst halt jeder Bürgerkriegsflüchtling weltweit in den Genuss von Asylgleichen Vorteilen kommen kann, für die ja vom GG her eine höhere Schwelle angedacht war. Darüber kann man diskutieren, aber das ist nicht mein Thema oder Anliegen.

Mir geht es eher darum, dass Gesetze, die nun einmal da sind und für alle gelten sollten einfach nicht angewendet werden. Das geht beim weiter oben angerissenen Thema los, dass der Staat auf einmal Schlepperei legalisiert hat. Nicht durch Gesetzes-Änderungen, sondern durch generelle Nichtverfolgung auf Dienstanweisung. Oder dass die laut § 16 AsylG zwingend zu erfolgende erkennungsdienstliche Maßnahmen zwecks Identitätsfestellung des Asylbewerbers/Flüchtlings durch die Behörden entweder generell nicht, oder nur extrem unzureichend erfolgt. Man erinnere sich an den Fall von diese Woche, als die Polizei eine Flüchtlingsunterkunft untersuchte und Meldungen über ähnliches findet man immer wieder mal. Zahlen nur aus dem Gedächtnis: Rund 230 Flüchtlinge hätten dort sein müssen. 120 hat man angetroffen und 70 davon waren mehrmals gemeldet und bezogen mehrfach Leistungen. Das war halt auch nur möglich, weil sie mehrere Identitäten hatten und mangels erkennungsdienstlicher Maßnahmen und/oder mangels Datenaustausch der Mißbrauch nicht aufgefallen ist. Gut, kann man mal wieder als "bedauerlichen Einzelfall" abhaken. Wenn aber der Staat die ihm auferlegten Pflichten aus dem AsylG nicht erbringen kann, dann hat er seine Hausaufgaben nicht gemacht. Dann taugt entweder das Gesetz nichts, oder es müssten in der Exekutive Köpfe rollen, weil die Verwaltung unfähig ist, Missbrauch fördert und das dann erwartungsgemäß auch noch sanktionslos bleibt.
Herr Rossi hat geschrieben: Ich wüsste daher nicht, warum es auf dem von dir geschilderten Weg an sich nicht gehen sollte, allerdings würde ich dabei vorraussetzen, dass derjenige, der zur Ausreise aufgefordert wird (und vormals Asyl bekommen hat), formal Einspruch einlegen können sollte, um zu verhindern, dass er am Ende nicht doch wieder vor den Füßen des Diktators landet.
Im Prinzip ist jeder seines eigenen Glückes Schmied. Wer Asyl oder Flüchtlingsstatus in grober Weise durch verübte Verbrechen mißbraucht hat, der dürfte auch findig genug sein, ein anderes Land zu finden, dem er zur Last fallen kann. Die Frage, ob man stattdessen als Gesellschaft bis in allerletzte Konsequenz mittragen will und muss und sagt: "Ok, dann bleibste halt hier"? Auch wenn man sich mit dem Probanden ein so faules Ei ins Nest legt? Das ist 'ne interessante philosophische Frage. Wenn Strafen und Sanktionen wirkungslos sind, dann sind sie auch weder Erzieherisch wirksam, noch sind sie Abschreckung.
Herr Rossi hat geschrieben: Da sind wir wieder an dem Punkt, dass ich das in keinster Weise einschätzen kann. Ist es denn juristisch wirklich so, dass jemand, der im Asylverfahren steckt, strafrechtlich nicht belangt werden kann oder ist das evtl. nur eine Handhabe der Staatsanwaltschaften? Aus Sicht der Polizei ist sicherlich sehr vieles frustrierend, aber es ist eben die Sicht von Leuten, die dummerweise im Kern primär mit Scheiße umgehen müssen.
In der letzten Zeit sind ja recht viele Interviews mit Polizisten in der Presse. Die lesen sich alle mehr oder weniger so, wie das oben verlinkte Interview in der JF. Überarbeitung, mangelnde Ausrüstung, eigentlich gesetzwidrige Anweisungen aus den Innenministerien und als besonderer Frustrations-Faktor halt, dass die Staatsanwaltschaften die Verfahren überwiegend einfach einstellen. Und halt auch: Für die eigentliche Polizeiarbeit bleibt keine Zeit mehr. Das sind alles nur Einzelstimmen, aber es dürfte nicht wundern, wenn das tatsächliche Bild so ist - und ggf. auch schlimmer. In jedem Fall: Möchte nicht mit denen tauschen.
Herr Rossi hat geschrieben: Da wären mir ein paar Zahlen lieber: Wie hoch sind die Kriminalitätszahlen -ganz konkret- unter den ca. 1 Millionen Flüchtlingem die letztes Jahr gekommen sind? Logisch ist, dass die ganz sicher nicht bei Null liegen, aber wo konkret liegen sie? Sind die Zahlen so massiv, dass es Handlungsbedarf gibt? Ich habe bisher nur Einzeldarstellungen oder schlichtweg primitive Unterstellungen dazu gelesen. Hast du evtl. Quellen, die ein wenig was stichhaltiges liefern?
Ich hab die Tage mal das hier auf Reddit gefunden:

https://www.reddit.com/r/de/comments/42 ... tistik_zu/
https://docs.google.com/spreadsheets/d/ ... =705327871

Kriminalitäts-Statistik Hannover. Da hat sich mal einer die Mühe gemacht, das nach Alter, Geschlecht und Anteil Bevölkerung und Flüchtlinge aufzudröseln. Da sind dann auch so Highlights drin, wie:

Flüchtling, 18-21 Jahre: 42,05% Kriminalitätsrate. Vergleich Einwohner: 12,78%
Flüchtling, 21-25 Jahre: 52,18% Kriminalitätsrate. Vergleich Einwohner: 15,85%

Wenn du das dann über alle Altersgruppen schön nivellierst, kommst du dann wieder auf niedrige einstellige Prozentwerte. Wie aussagekräftig die Zahlen und daraus gewonnene Statistik sind? Dürfte unmöglich zu beantworten sein. Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Falls an der Statistik was dran ist, dann sind 42-52% Kriminalitätsrate von jungen Flüchtlingen (18-25 Jahre) allerdings ganz schön happig.
Herr Rossi hat geschrieben: Hölle, wenn dem so wäre... denk nur mal zurück was das Bundesverfassungsgericht schon alles an Wahnsinn verhindert hat. Ohne Grundgesetz wäre das alles durchgekommen.
Naja, das Bundesverfassungsgericht hat auch schon eine ganze reihe Kröten durchgewunken. Denke da mal an die Verfassungsklagen rund um die Bailout-Geschichten. Dass die ab und mal gute Arbeit gemacht haben? Das ist einerseits schon länger her (vor Voßkuhle) und ab und an trinkt auch ein Blinder mal 'nen Korn. :wink:
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Beitrag von cubi » 24.01.2016, 15:24

Hab zwei Fragen: Bei den Straftaten der Flüchtenden im Ausland, an welchem Strafgesetzbuch misst man das? Scharia, Assats Gesetze oder deutschem Recht? (Ernsthafte Frage)

Die Kriminal-Statistik im letzten Absatz: Sind da die Straftaten raus gerechnet, die ein Flüchtender aber kein Deutscher begehen kann?
Außerdem sieht man nur Straftaten. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, das ein Täter mehrere Straftaten begeht.

Werd da nicht so richtig schlau raus.
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Beitrag von Toska » 24.01.2016, 20:37

cubi hat geschrieben:Bei den Straftaten der Flüchtenden im Ausland, an welchem Strafgesetzbuch misst man das? Scharia, Assats Gesetze oder deutschem Recht? (Ernsthafte Frage)
Grundsätzlich denke ich, dass ein Land (egal welches) von sich aus überwiegend und in erster Linie nur Verfahren einleitet, welche nach den Landesgesetzen im Inland verübt wurden. Du angelst ohne Angelschein in Deutschland? Da wird dann ein Faß aufgemacht. Du angelst ohne Angelschein in Frankreich? Interessiert den Deutschen Staat nicht. Es sei denn, Frankreich hat dich nicht zu fassen bekommen und schreibt dich deswegen per Interpol zur Fahndung aus und/oder leitet bei den Deutschen Behörden ein Amtshilfe-Verfahren ein.

Dann kann es natürlich sein, dass man zum Beispiel aus Ländern mit zweifelhaften Gesetzen und Rechtsstandards Amtshilfe-Ersuchen oder über Interpol Fahndungsaufträge für Leute reinbekommt, die ggf. gerade bei dir im Land sind. Wo man dann sagt: "Nee. Machen wir nicht. Nur weil Hans Mustermann in Dubai ein Bier am Strand getrunken und dabei aus vollem Hals 'Ein feste Burg ist unser Gott' geschmettert hat, liefern wir den nicht aus."

Ebenso kann es halt sein, dass wir "Gäste" im Land haben, die per Interpol von Diktatoren zur Fahndung ausgeschrieben sind. Teilweise wegen Straftaten oder Vergehen, die auch bei uns verfolgt würden. Wo du aber nicht weißt, wie rechtsstaatlich die Ermittlungen und ggf. Verfahren waren. Oder manchmal ganz abstruser Dinge, die mit unserem Rechtsverständnis keine Fahndung oder Strafverfolgung rechtfertigen. Zum Beispiel Majestätsbeleidigung. In Thailand sollte man das lieber lassen. Würden wir deswegen jemanden nach Thailand ausliefern? Mit Sicherheit nicht. Ebenso würden wir keinen nach Saudi-Arabien ausliefern, nur weil er im Hotel seine (illegal mitgebrachte) Bibel hat liegen lassen.

Der WDR hat einen Artikel zu dem Thema: "Unschuldig gesucht: Wie Despoten das Fahndungssystem von Interpol missbrauchen" http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sen ... ol104.html

Hat man ja in der Vergangenheit schon gesehen, wenn die USA wegen Kapitalverbrechen einen aus Deutschland ausgeliefert haben wollten und wir sagten: "Dem droht ggf. in den USA die Todesstrafe oder 2500 Jahre Haft ohne Bewährung. Den liefern wir deswegen nicht aus." Da wird dann meist auf diplomatischer Ebene ein Deal gemacht, der mit unserem Rechtsverständnis irgendwie vereinbar ist. Schweden ist auch so ein leuchtendes Beispiel und hat ja Julian Assange per internationalem Haftbefehl ausgeschrieben, nur weil der in der zweiten Runde den Lümmel nicht eingetütet hat.
cubi hat geschrieben: Die Kriminal-Statistik im letzten Absatz: Sind da die Straftaten raus gerechnet, die ein Flüchtender aber kein Deutscher begehen kann?
Außerdem sieht man nur Straftaten. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, das ein Täter mehrere Straftaten begeht.
Ich hab weder die Statistik gemacht, noch kenne ich den offiziellen Bericht aus dem das Zahlenmaterial hervor geht. Aber ich denke mal: Es wird auch bei Einheimischen genug geben, die im Erfassungszeitraum mehrmals straffällig geworden sind. Von daher wäre das alleine für mich kein KO-Kriterium. Eine Aufschlüsselung nach Anzahl der Straftäter im Vergleich zu Straftaten wäre da sicherlich in beiden Fällen hilfreich.
Grüße,

Toska
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Herr Rossi
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Beitrag von Herr Rossi » 26.01.2016, 21:39

Noch passend zum Thema Kriminalität:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 73067.html

"Allein zwischen Januar und September 2015 gab es in Sachsen 66 Angriffe auf Asylunterkünfte. Ein Jahr zuvor waren es 27 gewesen: Die sächsische Polizei hat vergangenes Jahr einen deutlichen Anstieg von politisch motivierter Kriminalität registriert. Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" unter Berufung auf das Operative Abwehrzentrum der sächsischen Polizei (OAZ)."

Wie soll man das bitte einordnen? Wer ist denn da jetzt bitte kriminell? Und sorry, aber Häuser anzünden ist keine Bagatelle. Da können Leute bei drauf gehen und in den 90igern ist das ja nun auch bereits verdammt oft vorgekommen.
Das ist echt eine vollkommen verrückte Zeit. Gefühlt würde ich sagen alles ist verkehrt und steht Kopf.

@Toska: Danke für den Versuch da irgendwie an Zahlen zu kommen, aber du formulierst es ja selbst schon sehr vorsichtig, denn das ist wirklich etwas dünn.

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Beitrag von Toska » 26.01.2016, 22:15

@Rossi:

Mir ist das auch recht dünn. Aber was willste machen? Angeblich sind die offiziellen Zahlen ja schon vor Veröffentlichung "getürkt", weil man auf Anordnung vom Innenministerium politisch korrekt sein wollte.

Ebenso sehe ich das mit den angeblichen Brandanschlägen auf Unterkünfte. Ich sag "angeblich" dort mit Bauchschmerzen. Zum einen ist das halt typisch Deutsch, dass in solchen Situationen "der rote Hahn aufs Dach gesetzt wird". Da kann man durchaus einfach mal davon ausgehen, dass das leider passiert und jede Fall davon ist einer zuviel. Zum anderen: Ich war 10 Jahre in der freiwilligen Feuerwehr und fast alle meine Kumpels und Ex-Arbeitskollegen aus dem Heimatdorf und Umkreis sind (oder waren) in irgend einer Form in der freiwilligen Feuerwehr aktiv. Die hatten letztes Jahr auch vier Einsätze im Kreis und bei Unterkünften. Zwei Fälle waren Dummheit (Küche abgefackelt und Heizstrahler zu nah an einem Klamotten-Stapel positioniert) und zwei Fälle waren eindeutig Brandstiftung. In *allen* Fällen wurde sofort und während es noch kokelte medial rumgekeift, wie schlimm das doch alles ist und man müsste mehr gegen Rechts tun. Selbst in den offensichtlichen zwei Brandstiftungsfällen ist heute noch nicht klar, ob da nicht verfeindete Parteien innerhalb der Unterkunft gegeneinander gezündelt haben, oder ob das von Extern kam. Man findet leider sehr selten eine mediale Nachbereitung wo dann das Ergebnis präsentiert wird. Weil ... ist ja News von gestern und uninteressant. Von daher weiß ich auch nicht so recht, ob ich den Statistiken zu dem Thema trauen will. Wie gesagt: Jeder Fall von Brandstiftung ist einer zu viel.

Noch kurz was zum Thema "Abschiebung" weil Fefe das ja auch gestern hatte:
Fefe hat geschrieben: [l] Lohnt sich das eigentlich für Einwanderer, sich in Deutschland zu integrieren? Diese Frage wurde gerade in Niedersachsen restlos aufgeklärt. Gestern noch in einem Werbefilm des Innenministeriums für gelungene Vorzeige-Integration, heute abgeschoben nach Serbien.

Update: Der eine oder andere dachte sich jetzt vielleicht: Hmm, Niedersachsen? Sowas hätte ich eher von Sachsen erwartet!? Stimmt! "Danke für den Kuchen, und jetzt ab nach Hause!" kommentiert der Einsender. Besonders toll: eine syrische Familie! Und wo soll die jetzt hin? Nach Bulgarien. Nach Hause geht ja nicht. Da ist ja Bürgerkrieg.

Link: https://blog.fefe.de/?ts=a85890be
Das ist wieder so ein Fall (der zweite im Beitrag von Fefe), da kann man sich nur an die Birne fassen und sagen: "Gehts noch?" Bei aller Sympathie: Die Syrische Familie hatte eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien und ist dann trotzdem weiter nach Deutschland. Hier hat man die dann so weit Wurzeln schlagen lassen und gleich noch für ihre Integration gehuldigt. Und dann nach guter Integration abgeschoben. Weil: Sie haben ja Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien und dann sind wir weder für Asyl (sind ja politisch nicht verfolgt) noch für Unterbringung nach Genfer Flüchtlingskonvention zuständig. Und das konnte man denen nicht schon bei der Einreise oder innerhalb der ersten drei Tage in Deutschland sagen? Musste man da erst so lange Gras drüber wachsen lassen, dass die sich hier schon heimisch fühlen konnten? Im Prinzip hat der Deutsche Staat die Familie verarscht und sowas sollte einfach nicht passieren. Das hat mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts zu tun und ist dann nur noch eine reine Willkürjustiz. Auf der anderen Seite wieder meine Rede: Hätten die in der deutschen Botschaft in Bulgarien (oder sonstwo im Ausland) erstmal ihren Einreise-Antrag stellen müssen, dann hätten die sich sicherlich nicht erst auf den Weg gemacht.

Gerade im Netz drüber gestolpert: Frauke Petry (AfD-Chefin) hat auch mal wieder ein tolles Demokratieverständnis an den Tag gelegt:

Bild

Grundgesetz ändern wollen, aber dann rumjammern, dass die Demokratie stirbt. :roll:

Aber ist klar: Bald ist Fasching und da sollte man sich schon mal auf die irre Jahreszeit vorbereiten. Irgend ein Discounter hat das die Tage wohl etwas zu wörtlich genommen:

Bild

:D
Grüße,

Toska
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